Das Betreute Einzelwohnen für Jugendliche ab 16 Jahren ist eine sozialpädagogische Maßnahme, die auf den Einzelfall abgestimmt ist. Eine Bezugsperson aus der vertrauten Kinderdorffamilie betreut die Jugendlichen kontinuierlich auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Der junge Mensch wohnt in einer angemieteten Wohnung und geht einer Beschäftigung (Schule, Ausbildung) nach. Er wird beim Umgang mit Geld, Behörden und alltagspraktischen Tätigkeiten unterstützt und erhält Beratung und Anregung zur Lebensgestaltung.
Mit 18 Jahren geht der Mietvertrag in der Regel auf die Jugendlichen über und die Betreuung erfolgt über ambulante sozialpädagogische Einzelfallhilfe.